Ausbildung zum Fluggerätelektroniker oder zur Fluggerätelektronikerin: Aufgaben und Ablauf
Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen installieren, prüfen, warten und reparieren elektrische, elektronische und avionische Systeme in Fluggeräten. Mit erfolgreichem Abschluss ist zugleich das nach Teil-66 erforderliche Grundwissen für die Beantragung einer CAT-A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Wartungsbetrieben, bei der Bundeswehr und in Flugschulen. Exakte Dokumentation, Luftfahrtvorschriften, Human Factors, Fremdsprachen und sicherheitskritische Prüfungen bestimmen die Arbeit.
- Elektrische und avionische Komponenten montieren und anschließen
- Leitungen, Steckverbindungen und elektrische Betriebsmittel prüfen
- Messungen an elektrischen Funktionen und Systemen durchführen
- Avioniksysteme installieren, testen und in Betrieb nehmen
- Störungen systematisch analysieren und beheben
Prüfungen und Perspektiven
Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im Prüfungsbereich Arbeiten an einem funktionsfähigen Teilsystem statt; Teil 2 umfasst Arbeitsauftrag, Systemanalyse, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
- Spezialisierung in Avionik, Bordnetzen, Systemprüfung oder Instandhaltung möglich
- Weiterbildung zum geprüften Industriemeister oder zur geprüften Industriemeisterin Elektrotechnik beziehungsweise zum geprüften Prozessmanager oder zur geprüften Prozessmanagerin Elektrotechnik möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.