Ausbildung zum Friseur oder zur Friseurin: Aufgaben und Ablauf
Friseure und Friseurinnen beraten Kundinnen und Kunden, pflegen und schneiden Haare, gestalten Frisuren, führen Farb- und Umformbehandlungen durch und bieten je nach Betrieb kosmetische Zusatzleistungen an.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Friseursalons, Beauty- und Wellnessbetrieben, bei Film-, Theater- oder Modeproduktionen und teilweise mobil. Beratung, handwerkliche Präzision, Kreativität, Hygiene, Hautschutz und Kundenbindung prägen den Alltag.
- Kundinnen und Kunden beraten und Behandlungswünsche abstimmen
- Haar und Kopfhaut beurteilen und pflegen
- Haarschnitte planen und ausführen
- Frisuren föhnen, legen, stecken und gestalten
- Farbveränderungen und dauerhafte Umformungen durchführen
Prüfungen und Perspektiven
Die gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im Prüfungsbereich Klassische Friseurarbeit statt; Teil 2 umfasst Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung in Coloration, Langhaar, Barbering, Haarersatz oder Visagistik möglich
- Weiterbildung zum Friseurmeister oder zur Friseurmeisterin beziehungsweise zum staatlich geprüften Gestalter oder zur staatlich geprüften Gestalterin möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.