Ausbildung zum Hauswirtschafter oder zur Hauswirtschafterin im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen: Aufgaben und Ablauf
Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen gestalten Versorgung und Alltag bedarfsgerecht, unterstützen Menschen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und fördern Selbstständigkeit, Teilhabe und Wohlbefinden.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Einrichtungen der Alten-, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, in Wohngruppen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Kureinrichtungen und Privathaushalten. Die hauswirtschaftliche Betreuung ergänzt pflegerische oder pädagogische Aufgaben, ersetzt sie jedoch nicht.
- Betreuungs- und Versorgungsbedarfe ermitteln
- Alltagsbegleitende hauswirtschaftliche Angebote gestalten
- Personen bei Verpflegung und Haushaltsführung unterstützen
- Mahlzeiten zielgruppen- und situationsgerecht zubereiten
- Räume, Wohnumfeld und Textilien bedarfsgerecht versorgen
Prüfungen und Perspektiven
Während der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung umfasst eine praktische Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch, einen schwerpunktbezogenen betrieblichen Auftrag mit Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch sowie schriftliche Prüfungsbereiche zu Verpflegung, Textilien, Räumen und Wohnumfeld sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung in Versorgung, Betreuung, Service, Teamkoordination oder Qualitätsmanagement möglich
- Weiterbildung zum Meister oder zur Meisterin der Hauswirtschaft beziehungsweise zum Fachhauswirtschafter oder zur Fachhauswirtschafterin möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.