Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Bundesverwaltung: Aufgaben und Ablauf
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Bundesverwaltung bearbeiten Verwaltungsverfahren in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen. Sie wenden Bundesrecht an, bereiten Verwaltungsentscheidungen vor und übernehmen Aufgaben in Personal, Haushalt, Beschaffung und Organisation.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Bundesministerien, Bundesämtern, Bundesanstalten und weiteren Bundeseinrichtungen. Digitale Akten, Rechtsvorschriften, Bescheide, Haushaltsmittel, Personalvorgänge und ressortspezifische Fachverfahren prägen den Alltag.
- Verwaltungsvorgänge und Anträge bearbeiten
- Rechtsvorschriften anwenden und Entscheidungen vorbereiten
- Bürger, Betriebe oder interne Stellen informieren
- Haushalts- und Rechnungswesen unterstützen
- Personalvorgänge bearbeiten
Prüfungen und Perspektiven
Während der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung umfasst schriftliche Prüfungsbereiche zu Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und den praktischen Bereich Fallbezogene Rechtsanwendung.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung innerhalb der Fachrichtung Bundesverwaltung, etwa in Personal, Haushalt, Organisation, Recht oder Digitalisierung, möglich
- Fortbildungen zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise ein Studium in Public Management möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.