Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern: Aufgaben und Ablauf
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern bearbeiten Verwaltungs- und Serviceaufgaben in Kammern und deren Einrichtungen. Sie betreuen Mitgliedsbetriebe, bearbeiten Register- und Prüfungsangelegenheiten, wenden Kammerrecht an und wirken bei Beiträgen, Veranstaltungen und Gremienarbeit mit.
Berufsalltag
Gearbeitet wird bei Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und ihren Bildungs- oder Serviceeinrichtungen. Mitgliederverwaltung, Ausbildungs- und Prüfungswesen, Register, Bescheide, Beiträge, Gremien und digitale Fachverfahren prägen den Alltag.
- Verwaltungsvorgänge und Anträge bearbeiten
- Rechtsvorschriften anwenden und Entscheidungen vorbereiten
- Bürger, Betriebe oder interne Stellen informieren
- Haushalts- und Rechnungswesen unterstützen
- Personalvorgänge bearbeiten
Prüfungen und Perspektiven
Während der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung umfasst schriftliche Prüfungsbereiche zu Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und den praktischen Bereich Fallbezogene Rechtsanwendung.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung innerhalb der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern, etwa in Personal, Haushalt, Organisation, Recht oder Digitalisierung, möglich
- Fortbildungen zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise ein Studium in Public Management möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.