Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung: Aufgaben und Ablauf
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bearbeiten Anliegen von Bürgern und Unternehmen in Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Einrichtungen. Sie wenden kommunales Recht an, bereiten Verwaltungsentscheidungen vor, erheben Abgaben und wirken bei Personal, Haushalt und Beschaffung mit.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Rathäusern, Landratsämtern, Gemeindeverwaltungen und kommunalen Betrieben. Bürgerkontakt, Anträge, Bescheide, Satzungen, Haushaltsdaten, digitale Akten und Fachverfahren bestimmen den Alltag.
- Verwaltungsvorgänge und Anträge bearbeiten
- Rechtsvorschriften anwenden und Entscheidungen vorbereiten
- Bürger, Betriebe oder interne Stellen informieren
- Haushalts- und Rechnungswesen unterstützen
- Personalvorgänge bearbeiten
Prüfungen und Perspektiven
Während der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung umfasst schriftliche Prüfungsbereiche zu Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und den praktischen Bereich Fallbezogene Rechtsanwendung.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung, etwa in Personal, Haushalt, Organisation, Recht oder Digitalisierung, möglich
- Fortbildungen zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise ein Studium in Public Management möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.