Kann ein Betrieb offizielle Lernziele im Ausbildungsrahmenplan ausblenden?

Ja, über einen betrieblichen Ausbildungsplan können offizielle Lernziele für den wirksamen Ausbildungsrahmenplan ausgeblendet werden. Das ist vor allem für nicht passende Wahlqualifikationen oder vergleichbare Sonderfälle gedacht. Wenn ein Pflichtinhalt nicht im Betrieb vermittelt wird, ist die Markierung `Extern` meist passender als das Ausblenden.

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