Können Ausbildungspersonen Tätigkeiten im Berichtsheft bewerten?
Ja, wenn der ganzheitliche Ausbildungsnachweis aktiviert ist, können berechtigte Aufsichtspersonen Tätigkeiten bewerten. Diese Bewertung gehört zum ganzheitlichen Ausbildungsnachweis und ist vom normalen Signieren oder Ablehnen eines Berichts zu unterscheiden.