Wann sollten Lernziele im betrieblichen Ausbildungsplan ausgeblendet werden?
Ab Tarif `Plus` können offizielle Lernziele im betrieblichen Ausbildungsplan auf `Ausblenden` gesetzt werden. Das ist nur für Ausnahmefälle gedacht, zum Beispiel wenn ein Lernziel wegen einer nicht gewählten Wahlqualifikation nicht Teil der Ausbildung ist. Inhalte, die nicht im eigenen Betrieb vermittelt werden, sollten in der Regel als `Extern` markiert und nicht ausgeblendet werden.