Was bedeutet `Ausblenden` im betrieblichen Ausbildungsplan?
`Ausblenden` bedeutet, dass ein offizielles Lernziel im wirksamen Ausbildungsrahmenplan der Azubis nicht angezeigt wird. Diese Markierung ist für Ausnahmefälle gedacht, etwa wenn ein Lernziel wegen einer nicht gewählten Wahlqualifikation nicht Teil der Ausbildung ist. Für Inhalte, die außerhalb des Betriebs vermittelt werden, ist meist `Extern` die passendere Auswahl.