Besteht ein Problem, wenn im Ausbildungsvertrag steht, dass das Berichtsheft auf Papier geführt wird?

Ein falsch gesetztes Kreuz berührt weder die Eintragungsfähigkeit des Ausbildungsverhältnisses noch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages. Die Kammer/Innung ist nicht dazu verpflichtet, nachzuprüfen, ob die angegebene Art und Weise der Führung des Ausbildungsnachweises in der Praxis tatsächlich so wie im Vertrag angegeben erfolgt. Auch auf die Prüfungszulassung hat es keinen Einfluss, wenn die Ausbildungsnachweise schriftlich eingereicht werden, obwohl das elektronische Führen im Ausbildungsvertrag vereinbart war.

Zum gesamten FAQ
Vertrag, was beachten, Vorschrift,

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