Kann trotz Papierform im Ausbildungsvertrag auf ein digitales Berichtsheft gewechselt werden?

Ja, ein Wechsel ist möglich, sollte aber mit dem Betrieb und bei Bedarf mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Im Ausbildungsvertrag ist festgehalten, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt wird.

Wird von Papierform auf ein digitales Berichtsheft gewechselt, sollte diese Änderung deshalb in Textform dokumentiert werden; manche Kammern stellen dafür eigene Formulare oder Änderungswege bereit. In der App wird anschließend der `Start des digitalen Berichtshefts` gesetzt.

Ab diesem Datum werden neue Berichte digital geschrieben, eingereicht, signiert und exportiert.

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