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Kann das Führen eines digitalen Berichtshefts nachträglich im Ausbildungsvertrag angepasst werden?
Ja, der Ausbildungsvertrag kann auch nachträglich geändert werden. Das bedeutet, auch wenn mit schriftlichen Ausbildungsnachweisen begonnen wurde und dies im Vertrag als Eintrag festgehalten wurde, kann jederzeit ein Wechsel erfolgen (der Wechsel muss der zuständigen Kammer oder Innung angezeigt werden).
Anlage zum Berufsausbildungsvertrag – Digitale Führung des Ausbildungsnachweises
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