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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein digitales Berichtsheft zu führen?
Im Ausbildungsvertrag muss angegeben werden, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt wird (§ 11 Abs. 1 Nr. 10 Berufsbildungsgesetz). Der Eintrag zur Führung eines elektronischen Ausbildungsnachweises im Ausbildungsvertrag ist somit eine Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Berichtsheft-App.
Zur Erfüllung der Vorgaben bieten wir eine Vorlage an.
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