Ausbildung zum Hörakustiker oder zur Hörakustikerin: Aufgaben und Ablauf
Hörakustiker und Hörakustikerinnen ermitteln das individuelle Hörvermögen, beraten zu Hörsystemen und Hörassistenzsystemen, fertigen Otoplastiken, passen Systeme an und begleiten Patientinnen und Patienten bei der Rehabilitation.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Hörakustikfachgeschäften, Werkstätten, Kliniken und bei Herstellern. Audiologische Messung, medizinisch-technische Befunde, Beratung, digitale Anpasssoftware, handwerkliche Fertigung und sensible Patientendaten gehören zusammen.
- Hörprofile und audiologische Kenndaten bestimmen
- Ohr und Gehörgang otoskopisch beurteilen
- Patientinnen und Patienten zu Versorgungslösungen beraten
- Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen
- Otoplastiken und individuellen Gehörschutz fertigen
Prüfungen und Perspektiven
Die Zwischenprüfung umfasst die Bereiche Dreidimensionale Abbilder und Audiologische Kenndaten. Die Gesellenprüfung umfasst Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten, Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken, Hörsystemanpassung und Patientenberatung, Servicemaßnahmen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung in Pädakustik, Cochlea-Implantat-Nachsorge, Tinnitusberatung oder Hörsystemtechnik möglich
- Weiterbildung zum Hörakustikermeister oder zur Hörakustikermeisterin möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.