Wer kann Gruppen verwalten?
Gruppen können von Personen mit Gruppenverwaltungsrecht verwaltet werden. Im Betrieb ist das typischerweise die Betriebsleitung; Ausbildende können dieses Recht zusätzlich erhalten. Bestimmte externe Rollen können Gruppen im eigenen externen Kontext verwalten. Im Firmenkontext gehört die Gruppenverwaltung zu den erweiterten Funktionen ab Plus.