Berichtsheft: digital oder schriftlich?
Altbacken und unflexibel – das Berichtsheft auf Papier hat ausgedient. Warum digitale Tools Azubis und Ausbildenden den Alltag erleichtern …
Mit dem Start der Ausbildung kommt nicht nur der erste richtige Job auf dich zu, sondern auch das erste Gehalt – und damit auch eine neue Form der Verantwortung.
Denn die eigenen Finanzen im Griff zu behalten, ist nicht immer einfach. Du wirst plötzlich mit vielen Fragen und neuen Begrifflichkeiten konfrontiert. Wir wollen dir da den Start etwas erleichtern und gehen in dem folgenden Beitrag mal auf die gängigsten Begriffe ein, die dir begegnen können.
Ausbildungsvergütung
Deine Ausbildungsvergütung ist nichts anderes als der Lohn für deine Arbeit. Diese Vergütung muss dir monatlich gezahlt werden, auch wenn du im Urlaub oder krank bist.
Brutto & netto
Die Begriffe brutto und netto hast du sicherlich schon einmal gehört., aber weißt du auch, was sie bedeuten? Wenn du dein Gehalt bekommst, werden dir von diesem Lohn vorher Abzüge wie die Steuern, deine Krankenversicherung, die Kirchensteuer etc. abgezogen. Was am Ende auf dem Konto landet, bezeichnet man als Netto-Gehalt. In dem Arbeitsvertrag ist meist das Brutto-Gehalt angegeben, also das Gehalt ohne all die Abzüge, man sagt dazu auch "vor Abzügen".
Eselsbrücke zum Merken:
Brutto = "Brutal viel"
Netto = "Net so viel"
Lohnsteuer
Abhängig von der Höhe deines vertraglich festgelegten Bruttogehalts und von deiner Lohnsteuerklasse wird eventuell auch zusätzlich eine Lohnsteuer fällig. Es gibt dabei jedoch immer auch einen gewissen Steuerfreibetrag. Wenn das jährliche Gehalt unter diesen Freibetrag fällt, ist keine Lohnsteuer nötig. Da die meisten Azubis noch unverheiratet sind, gilt dort die Lohnsteuerklasse I.
Steuerfreibetrag
Der Steuerfreibetrag gibt an, bis zu welchem Betrag die Einnahmen nicht versteuert werden müssen und damit steuerfrei bleiben. Für 2022 wurde der Steuerfreibetrag z.B. auf 9.984.- Euro erhöht – das heißt, dass ihr in diesem Jahr bis zu 9.984.- Euro im Jahr verdienen könnt, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Werbungskosten
Zu den sogenannten Werbungskosten zählen alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen. Im Jahr werden so vom Finanzamt ab 2022 schon 1.200.- Euro pauschal berücksichtigt. Werbungskosten könnten z.B. Fortbildungskosten sein, die Kontoführung oder Umzugskosten, falls du für deine Ausbildung z.B. umziehen musstest.
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