Ausbildung zum Fotografen oder zur Fotografin: Aufgaben und Ablauf
Fotografen und Fotografinnen entwickeln Bildkonzeptionen und setzen sie kamerabasiert oder softwaregestützt als Stand- und Bewegtbild um, bearbeiten Daten und bereiten Ergebnisse für unterschiedliche Medien auf.
Berufsalltag
Gearbeitet wird in Fotostudios, Werbe- und Kommunikationsagenturen, Verlagen, Industrie-, Wissenschafts- und Kultureinrichtungen, bei Behörden oder selbstständig. Gestaltung, Kameratechnik, Licht, Postproduktion, Projektorganisation und rechtliche Vorgaben greifen ineinander.
- Kundenbedarf analysieren und fotografische Konzepte entwickeln
- Stand- und Bewegtbildaufnahmen planen und organisieren
- Kameras, Objektive, Licht und Tontechnik einsetzen
- Personen, Produkte, Architektur oder redaktionelle Motive aufnehmen
- Bild- und Videodaten auswählen, optimieren und bearbeiten
Prüfungen und Perspektiven
Die Zwischenprüfung umfasst die Bereiche Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren sowie Fotografien erstellen und optimieren. Die Gesellenprüfung prüft Aufnahmen und Optimierung, Personen- und Sachaufnahmen, die gewählte Wahlqualifikation, fotografische Prozesse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
- Reguläre Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Spezialisierung in People-, Produkt-, Architektur-, Editorial-, CGI- oder analoger Fotografie möglich
- Weiterbildung zum Fotografenmeister oder zur Fotografenmeisterin beziehungsweise zum staatlich geprüften Gestalter oder zur staatlich geprüften Gestalterin möglich
Offizielle Informationen und Dokumente
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der geltenden Ausbildungsverordnung und dem offiziellen Ausbildungsrahmenplan.