Pflichten des Betriebs gegenüber den Azubis

Sie möchten ausbilden? In einem unserer letzten Blog-Artikel sind wir schon auf einige wesentliche Voraussetzungen eingegangen, die Sie als Betrieb beachten müssen.

Seien Sie sich dabei aber auch bewusst, dass Sie als Ausbildungsbetrieb nicht nur grundsätzlich geeignet sein müssen, sondern dass Sie auch während der Durchführung der Ausbildung einige Pflichten zu erfüllen haben, sobald ein Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde.

Zu Ihren Pflichten als Betrieb zählt unter anderem das Stellen mindestens einer sozial und fachlich geeigneten Ausbilderin oder eines Ausbilders. Sie müssen den Azubis die passenden Ausbildungsmittel, wie z.B. Werkzeuge, kostenlos zur Verfügung stellen und Ihre Azubis außerdem angemessen für ihre Tätigkeit vergüten. Sicherlich gibt es dabei auch branchenspezifische tarifliche Regelungen, die Sie zusätzlich zum Berufsbildungsgesetz beachten müssen. Wichtig auch: Die Aufgaben, die Sie an die Azubis übertragen, sollten ausbildungsbezogen sein, da Sie ja für die gute Ausbildung zuständig sind und die Fachkräfte von morgen ausbilden. Sie müssen Ihre Azubis auch stets für die Besuche der Berufsschule inkl. Prüfungen und außerberuflichen Ausbildungsmaßnahmen freistellen.

Formale Pflichten sind beispielsweise die Anmeldung zur Sozialversicherung, die Ausbildungsordnung sowie einen dem Azubi einen Ausbildungsplan auszuhändigen. Außerdem müssen Sie für jede Lehre in Ihrem Unternehmen (bei den zuständigen Kammern) die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen.

Weiterhin ist der Betrieb, bzw. der jeweilige Ausbildende auch dafür verantwortlich, die Berichtshefte der Auszubildenden zu kontrollieren. Um das möglichst reibungslos und effizient zu gestalten und um stets den Überblick zu behalten, raten wir zum Einsatz eines digitalen online Berichtshefts, wie der Berichtsheft-App von Zubido.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Ausbilden!

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