Was ist, wenn die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben ausreicht?

Die Ausbildungsvergütung kann je nach Beruf und Bundesland schon variieren. Du kannst dich leicht vorab über Ausbildungsgehälter im Internet informieren. Niemand möchte, dass einem  Berufswunsch aufgrund des zu geringen Ausbildungsgehaltes nicht nachgegangen werden kann. Deshalb haben wir für diesen Fall einige Tipps am Start!

In einem unserer letzten Artikel sind wir bereits auf das Thema "Finanzen in der Ausbildung" eingegangen und haben ein paar grundlegende Begrifflichkeiten erklärt.

Kindergeld
Eltern haben auch während der Ausbildung des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch besteht während der gesamten Ausbildung, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Dafür darfst du jedoch nicht über einen bestimmten Betrag hinaus verdienen – diesen Betrag erfährst du am besten über deine Eltern, bzw. die zuständige Arbeitsagentur. 

Berufsausbildungsbeihilfe
Während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung bezahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag zusätzlich zur Ausbildungsvergütung eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man z.B. aufgrund der Ausbildung ausziehen musste, kann dafür finanzielle Unterstützung angefordert werden. Mit dem BAB-Rechner (www.babrechner.arbeitsagentur.de) kann ermittelt werden, wie viel Unterstützung man erhalten kann.

Vermittlungsbudget
Azubis können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget bekommen. Das ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden können, kann z.B. mit einem Berufsberater abgeklärt werden.

BAföG in der Ausbildung
Bei schulischen Ausbildungen hat man manchmal leider keinen Anspruch auf BAB. Wenn aber trotzdem finanzielle Unterstützung während der Ausbildung benötigt wird, kann  BAföG beantragt werden. Jede Unterstützung durch BAföG wird individuell berechnet – dafür müssen so einige Angaben gemacht und abgeklärt werden. Dazu zählt beispielsweise das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern. Der BAföG-Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Dort wird einem auch beim Ausfüllen der Anträge geholfen.

Nebenjob
Wenn diese Hilfen nicht greifen, kann auch ein zusätzlicher Nebenjob bei der finanziellen Lage helfen. Dabei sollte natürlich auch auf die eigene Belastbarkeit und Gesundheit geachtet werden. Über einen Nebenjob muss der Ausbilder jedoch in jedem Fall informiert werden. Der Nebenjob darf dir aber nur dann verboten werden, wenn er die Ausbildung negativ beeinflusst oder wenn Du für einen Konkurrenzbetrieb arbeitest. Ein Nebenjob könnte beispielsweise Babysitten sein. 

Bildungskredit
Reicht das Geld trotz der Fördermöglichkeiten nicht aus, oder wurden diese nicht bewilligt, dann kann auch ein Bildungskredit bei der KfW beantragt werden, um z.B. den Ausbildungsabschluss nicht zu gefährden. Dieser Kredit der Bundesregierung ist jedoch nur für Azubis gedacht, welche kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung stehen. Der Bildungskredit ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen der Eltern.

Die Voraussetzungen für diesen Kredit sind:

  • Alter zwischen 18 und 39
  • Der Abschluss ist in spätestens 24 Monaten
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Und sonst so ...

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